Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Arbeitsleben – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zueinander geregelt.

Im kollektiven Arbeitsrecht sind die Rechtsbeziehungen der Arbeitnehmer und deren Vertretungen untereinander sowie im Verhältnis zum Arbeitgeber kodifiziert. Diese Rechtsgebiete haben naturgemäß innerhalb unseres Wirtschaftslebens und in unserer Gesellschaft eine enorme wirtschaftliche Bedeutung, beeinflussen aber auch die reale Lebensqualität von vielen Millionen Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz und werden daher von unserer Kanzlei mit besonderer Aufmerksamkeit bearbeitet.

Typische Problemfelder des Arbeitsrechtes sind:

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • Aufhebungsverträge
  • Altersteilzeitverträge
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitszeugnis
  • Abmahnung
  • Überstunden
  • Sozialpläne / Interessenausgleich
  • Sondervergütungen

 

Unsere Kanzlei berät Sie gerne dahingehend, wie Sie Ihre Rechte sichern und durchsetzen können. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.