Verkehrsrecht

Angesichts etwa 50 Millionen zugelassener Kraftfahrzeuge im Jahr 2012 in Deutschland verwundert es nicht, dass das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts und Verkehrsunfallrechts eines der zahlenmäßig konfliktträchtigsten und häufigsten nachgefragten Rechtsgebiete des täglichen Lebens ist. Entsprechend ist auch unsere Kanzlei seit über 25 Jahren in diesem Rechtsgebiet tätig und vertritt eine Vielzahl von Autohäusern, Kfz-Sachverständigen, Kfz-Werkstätten und tausende von Privatleuten in ihren rechtlichen Problemen im Bereich des Straßenverkehrs, ins besondere dem Verkehrsunfallrechts. Hierunter fallen sowohl Fragen der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall sowie die straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Vertretung gegenüber staatlichen Strafvorwürfen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine möglichst unmittelbare Kontaktaufnahme zu unserem Büro nach einem Verkehrsunfall eine Vielzahl von Fragen frühzeitig klären kann und den Weg für eine zügige und unkomplizierte Schadensregulierung ihrer Ansprüche ebnet. Rechtliche Fragen zur Schadensabwicklung, der Auswahl der Reparaturwerkstatt, der Abrechnung als Totalschaden oder als Reparaturschaden, der Erstattung von Mietwagenkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld sowie sämtliche mit einem Verkehrsunfall einhergehenden Ordnungswidrigkeitenvorwürfe sind von uns in diesem Zusammenhang fachkundig beantwortet werden.

Wir bilden uns insoweit im Hinblick auf die sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung zum Bereich des Verkehrsrechts fort und können Sie über aktuelle Entwicklungen des Regulierungsverhaltens der Versicherer sowie der Rechte der Verkehrsteilnehmer aus und in Verbindung mit einem Verkehrsunfall kompetent und aktuell beraten.

Typische Problemkreise hierzu sind:

Fahrzeugschaden, Sachverständigengutachten, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten, Personenschaden, Rechtsanwaltskosten, Abstand, Alkohol/Drogen, Auffahrunfälle, Rotlichtverstoß, Unfallflucht, Vorfahrtsverletzung.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne dahingehend, wie Sie Ihre Rechte sichern und durchsetzen können. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.