Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die als unselbstständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen (Versicherer und Versicherungsnehmer) regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt. Vom Versicherungsgegenstand kann es in zwei Bereiche unterteilt werden: Sachversicherungen und Personenversicherungen. Zur ersten Gruppe gehören z.B. die Hausratversicherung, die Feuerversicherung und die Reisegepäckversicherung. Zur zweiten Gruppe gehören z.B. die Krankenversicherung (privat und gesetzlich) oder die Kaskoversicherung beim Fahrzeug. Mischfälle sind z.B. die Haftpflichtversicherung beim Kfz (deckt Schäden an Objekten und Personen ab) oder die Reiserücktrittsversicherung (deckt Schäden wegen Verhinderung von Personen, aber auch wegen Reiseverhinderung z.B. wegen höherer Gewalt ab).

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