Allgemeines Vertragsrecht

Fast alle verbindlichen Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen oder juristischen Personen aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden von Verträgen geregelt, mittels derer die Parteien ihre wechselseitigen Verpflichtungen in ihrer Interaktion festlegen.

Verträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden und bedürften gelegentlich auch der Form einer notariellen Beurkundung z. B. bei Grundstücksverträgen. Wie viele Dinge unseres Lebens, werden Verträge immer komplizierter und umfangreicher und dass berühmte Handschlaggeschäft, dass vor 100 Jahren noch an der Tagesordnung war, hat fast vollständig die praktische Bedeutung in unserem Leben verloren. Daher ist eine kompetente und auf die Interessen des Mandanten abgestimmte Vertragsgestaltung und die Überprüfung von bereits vorliegenden Verträgen Kernkompetenz unserer Kanzlei nicht nur für unsere gewerblichen Mandanten sondern auch für Privatpersonen. Die vorbeugende Beratung zur Vermeidung von Konflikten z. B durch Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) für sämtliche Rechtsgebiete wie z.B. Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen, sowie die Überprüfung von bereits bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Rechtmäßigkeit, kann von uns zeitnah für unsere Mandanten sichergestellt werden.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne dahingehend, wie Sie Ihre Rechte sichern und durchsetzen können. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.