Strafrecht

Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben und Eigentum sowie Sicherheit und Integrität des Staates und elementarer Werte des Gemeinschaftslebens. Das Strafrecht ist ein nach Art und Weise selbständiger Teil des öffentlichen Rechts.

Dabei ist das Strafrecht unterteilt, in einen materiellen und einen formellem Teil

Während das materielle Strafrecht die Voraussetzungen regelt, unter der eine Strafbarkeit anzunehmen ist und deren Rechtsfolgen, umfasst das formelle Strafrecht die gesetzlichen Regelungen zur Durchsetzung des materiellen Strafrechts.

Gesetzlich normiert sind die Vorschriften des materiellen Strafrechtes im Strafgesetzbuch und in Neben-und Spezialgesetzen erfasst. Die maßgeblichen Vorschriften des formellen Strafrechtes entstammen dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozessordnung.

Das Strafverfahren selbst, stellt für den Beschuldigten sowie seine Angehörigen zumeist eine belastende, häufig sogar existenzbedrohende Situation dar. Dies gilt insbesondere bei Untersuchungshaft oder Wohnungsdurchsuchung. In einer solchen Drucksituation ist es ratsam sich rasch und kompetent anwaltlich beraten zu lassen, um unnötige Fehler zu vermeiden.

Vermeiden Sie daher unbedingt vor einem Beratungsgespräch mit uns:

  • Äußerungen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht
  • Äußerungen gegenüber „guten“ Freunden, Verwandten ,Bekannten
  • Äußerungen gegenüber angeblichen Opfern und Geschädigten

 

Wenn Sie also ein Beschuldigten- oder Zeugenvorladungsschreiben von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll oder dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen erhalten haben, setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.