Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt. Sprich das Verhältnis zwischen Ihnen zum Staat.

Dabei beraten und unterstützen wir Sie in folgenden Teilbereichen des öffentlichen Rechtes:

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsvollstreckungsrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Kommunalrecht
  • Beamtenrecht (als Teil des öffentlichen Dienstrechts)
  • Umweltrecht
  • Gewerberecht
  • Subventionsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Gewerbeerlaubnisse und Untersagung
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Telekommunikations- und Telekommunikationsleitungsrecht
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht

 

Unsere Kanzlei berät Sie gerne dahingehend, wie Sie Ihre Rechte sichern und durchsetzen können. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.