Ordnungswidrigkeitenrecht

Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechtes ist die effiziente Verteidigung unserer Mandanten gegen Vorwürfe ordnungswidrigen Verhaltens. Das Bußgeldrecht zieht sich als Mittel zur Einhaltung herrschender Gesetze quer durch alle Rechtsgebiete, findet seine häufigste praktische Anwendung aber natürlich im Bereich des Straßenverkehrsrechts. Wir empfehlen hier die sofortige Einschaltung eines fachkundigen Anwalts, um rechtzeitig Einblick in die amtliche Ermittlungsakte zu erhalten, wodurch wir die Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Rechtsverteidigung besser und schneller überblicken können. Aufgrund des im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsprinzips gelingt eine deutliche Reduzierung der Geldbuße oder Einstellung des Verfahrens vergleichsweise häufig, da jederzeit auch dem Mandanten entlastende Umstände im Zusammenhang mit dem Bußgeldvorwurf durch die verantwortlichen Behörden gewürdigt werden müssen. Auch bei den Rechtsfolgen wie der Höhe der Geldbuße, der Eintragung in die zentrale Bußgeld- und Verkehrssünderkartei in Flensburg oder der Verhängung eines Fahrverbotes kann sachkundige anwaltliche Unterstützung häufig dem Mandanten zu einem erheblich günstigeren Ergebnis verhelfen.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne dahingehend, wie Sie Ihre Rechte sichern und durchsetzen können. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.