Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht

Im Mietrecht werden die rechtlichen Verhältnisse zwischen Vermietern und Mietern im Zusammenhang mit der Überlassung von Wohnraum, Gewerberäumen oder anderen Sachen, die einem Nutzer entgeltlich überlassen werden, geregelt. Die häufigste praktische Anwendung findet das Mietrecht natürlich im Bereich des Wohn-und Gewerberaummietrechtes. Unsere Kanzlei berät seit Jahren federführend und erfolgreich in allen Fragen des Mietrechts.

Die sich hierbei häufig stellenden Fragen drehen sich in der Regel um den Bestand des Mietverhältnisses als solches, den Vertragsschluss und Beendigung des Mietverhältnisses durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Schönheitsreparaturen, Mietzinshöhe und Mieterhöhung, sowie die Verpflichtung zur Räumung und/oder ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache. Bereits beim Abschluss von Mietverträgen ist eine Beratung durch einen fachkundigen Anwalt häufig sinnvoll, um eine spätere unproblematische Vertragsabwicklung zu gewährleisten. Häufige Themenschwerpunkte sind auch Zahlungsansprüche aus und in Verbindung mit dem Mietvertrag sowie Schadensersatzansprüche, Mietminderungsansprüche, Mängelbeseitigungsansprüche. Die Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen im Rahmen der Wohnraum- und Geschäftsraummiete gehören dabei selbstverständlich ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum.

Wohnungseigentumsrecht

Ein erheblicher Anteil des Wohnraumes in Deutschland besteht aus Eigentumswohnungen.

In den Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Eigentümern, dem Verwalter und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tauchen immer wieder eine Vielzahl von Interessengegensätzen auf, die im Wohnungseigentumsrecht einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden sollen.

Bei der Durchsetzung der Rechte der Wohnungseigentümer und auch der Eigentümergemeinschaften haben wir sowohl hinsichtlich der außergerichtlichen Beratung als auch bei der gerichtlichen Vertretung unserer Mandanten eine große praktische Erfahrung.

Aufgrund unserer geschäftlichen Beziehung zu einer Vielzahl von Hausverwaltungen und zahllosen Wohnungseigentümern hat das Wohnungseigentumsrecht in unserer Kanzlei traditionell eine große Bedeutung und hat bei den dies bearbeitenden Anwälten zu langjähriger praktischer Erfahrung in diesem Rechtsgebiet geführt.

Da Wohnungseigentümergemeinschaften häufig aus ursprünglichen Mehrfamilienhäusern, die im Besitz eines der Miteigentümer standen, hervorgehen, sind dort oftmals eingeschliffene aber überkommene Verfahrensweisen anzutreffen, die zu Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft und auch im Rahmen des Nachbarrechts führen können.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne dahingehend, wie Sie Ihre Rechte sichern und durchsetzen können. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.